Nach Angaben der International Accounting Standards, ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn er mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
(a) seine Realisierung wird innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet oder er wird zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten;
(b) er wird primär für Handelszwecke gehalten;
(c) seine Realisierung wird innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet; oder
(d) es handelt sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente (gemäß der Definition in IAS 7), es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswertes zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag eingeschränkt.
Alle anderen Vermögenswerte sind als langfristig einzustufen.